AllgemeineGeschäftsbedingungen

Für sämtliche Geschäftsvorgänge gelten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner gelten nur, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Mündliche und telefonische Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für nur mündlich an uns übermittelte Zahlen wie Preise, Gewichte, Lieferzeiten etc. übernehmen wir keine Gewähr.

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener und von uns nicht zu vertretender Hindernisse, unabhängig davon, ob sie in unserem Betrieb, bei unserem Lieferanten oder anderweitig auftreten. Dazu gehören z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, Verzögerungen oder Behinderungen in der Beförderung. Der Liefertermin verlängert sich um die Dauer der Störung. Ist einer Partei ein weiteres Zuwarten nicht zumutbar, so kann sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Dem Kunden steht in diesen Fällen kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Bei Teillieferung wird der Kaufpreis anteilig zur Zahlung fällig.

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns einschließlich künftiger Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, er darf sie jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er hat uns über etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde tritt seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen, im voraus zur Sicherung an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, erwerben wir Miteigentum an der neu hergestellten Ware im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zu den anderen Materialien. Wird die neu hergestellte Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die von uns gelieferte Ware und die unter ihrer Verwendung hergestellten neuen Sachen gegen übliche Risiken zu versichern. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl zur Freigabe verpflichtet.

Rechnungen sind mit Erhalt fällig und – soweit nicht anders vereinbart – spätestens 30 Tage, errechnet ab dem Datum der Rechnung, ohne Abzug an uns zu bezahlen. Skonto wird nur nach gesonderter Vereinbarung gewährt. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Auch im Falle frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden.

Gewährleistung für die von uns gelieferte Ware erfolgt nach unserer Wahl durch kostenlose Neulieferung oder Nachbesserung. Ist der Kunde Verbraucher, so kann er im Falle der Lieferung von Waren (Kauf) zwischen Neulieferung und Nachbesserung wählen. Sollte ein zweimaliger Nachbesserungsversuch oder eine Neulieferung fehlschlagen, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate; für Verbraucher sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Schadensersatzansprüche – gleich welcher Art – gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn garantierte Eigenschaften fehlen oder wesentliche Vertragspflichten in einer die Erfüllung des Vertragszweckes gefährdenden Weise verletzt worden sind. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Umfang der Garantie bzw. bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Erfüllungsort für die von uns erbrachten Leistungen ist unser Firmensitz. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Verträgen mit unseren Geschäftspartnern Langenburg vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Stand: September 2002